- ahnden
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ahn|den ['a:ndn̩], ahndete, geahndet <tr.; hat (geh.):(begangenes Unrecht) bestrafen:ein Vergehen [streng] ahnden; etwas mit einer Geldbuße ahnden.* * *
ahn|den 〈V. tr.; hat〉 strafen, rächen, strafrechtlich verfolgen ● ein Vergehen, ein Unrecht \ahnden [<ahd. anton, anodon „strafen, rügen“; zu ahd. anto, anado „Ärger, Zorn“]* * *
ahn|den <sw. V.; hat [mhd. anden, ahd. antōn, zu mhd. ande = Kränkung; Unwille, ahd. anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrsch. zu ↑ 1an u. eigtl. = das, was einen ankommt] (geh.):(eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen:ein Unrecht, Vergehen streng a.;einen Verstoß mit einer Geldbuße a.* * *
1ahn|den <sw. V.; hat [mhd. anden, ahd. antōn, zu mhd. ande = Kränkung; Unwille, ahd. anto = das Eifern; Eifersucht; Ärger; Zorn, wahrsch. zu ↑an u. eigtl. = das, was einen ankommt] (geh.): (eine missliebige Verhaltensweise o. Ä.) bestrafen: ein Unrecht, Vergehen streng a.; etw. mit einer Geldbuße a.; Die Ordnungswidrigkeit wird ... durch Bußgeldbescheid geahndet (Straßenverkehrsrecht, OWiG 283); Für Taten, die nach dem Willen der Staatsführung aus politischen Gründen nicht geahndet worden sind, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Ende des Unrechtsregimes (Woche 4. 4. 97, 8).————————
Universal-Lexikon. 2012.